Tierabwehrgeräte/ Armbrust/ Messer - was ist auf Madeira legal bzw. führungsfähig? |
|
- Thema geschlossen
- 24.03.22 17:27
von iris
|
1
|
24.03.22 14:42
Micha69nicht registriert
|
Tierabwehrgeräte/ Armbrust/ Messer - was ist auf Madeira legal bzw. führungsfähig?
Hallo Leute,
in Deutschland kenne ich mich gut mit der (waffen-) rechtlichen Situation aus! Was also frei und unregistriert erwerbbar ist, was man im Auto oder der Jackentasche dabei haben darf. Als Tierabwehrgerät oder zur Selbstverteidigung in Notsituationen.
Nun da Madeira nicht Deutschland ist und jedes Land seine eigenen Bestimmungen hat, die sich gerne mal recht schnell ändern können, habe ich Klärungsbedarf.
Neben hier in Deutschland unproblematisch führungsfähigen Tierabwehrgeräten und Messern bin ich Armbrust-Sportschütze.
In Deutschland darf grundsätzlich jeder über 18 Jahren eine leistungsstarke Armbrust erwerben, man dürfte damit sogar durch die Innenstadt laufen. Unglaublich, aber wahr. Hat man hingegen ein Messer mit einer 20 cm langen Klinge im Kofferraum seines Autos liegen, warum auch immer, kommt in eine Verkehrskontrolle, dann gibt es richtig Ärger. Das ist alles wenig bis gar nicht logisch, aber so sind eben die deutschen Gesetze/ Bestimmungen/ Regeln. Das man theoretisch (aber auch praktisch) mit einer nur mittelprächtig starken Armbrust einen Menschen auf 10 Meter, sogar durch eine schußsichere Weste erschießen könnte, bei entsprechenden Pfeilspitzen, ist nicht relevant.
Meine Fragen nun:
Wie verhält sich das auf Madeira? Was ist erlaubt, was nicht? Zum einen frage ich das als Armbrustsportschütze, als Hundebesitzer und hinsichtlich dem Aspekt "Home- und Selfdefence"...
Darf ich überhaupt eine Armbrust nach Madeira einführen? (Natürlich nicht, um damit durch die Stadt zu laufen, sondern um damit auf einem abgesicherten Privatgelände zu schießen?
Welche Messer, mit welcher Klingenlänge usw. darf ich führen, also in der Jacken- oder Hosentasche haben?
Wie sieht´s aus mit Pfefferspray? (in Deutschland zur eigentlich immer gut argumentierbaren Tierabwehr völlig unproblematisch)
Was ist, wenn ich solche Gegenstände ggf. zwar nicht oder nur teilweise auf Madeira führen darf, aber besitzen darf (also zu Hause) und ein Einbrecher mich angreift, darf ich mich damit verteidigen (nur in einer klar darstellbaren Notwehrsituation, klar)
Wer hat da Erfahrungen, konkretes, aktuelles und belastbares Wissen oder kennt zumindest einen Anwalt, der diese Fragen eindeutig beantworten kann?
Vorab vielen Dank.
Liebe Grüße an alle...
Zuletzt bearbeitet am 24.03.22 14:45
|
|
|
24.03.22 15:49
Perego Madeira-Levkoje
|
Re: Tierabwehrgeräte/ Armbrust/ Messer - was ist auf Madeira legal bzw. führungsfähig?
Das passt ja zu deiner Maskenfrage. Was ist den in dich gefahren.
Ich bitte den Mod den Käse hier zu löschen.
Zuletzt bearbeitet am 24.03.22 17:14
|
|
|
|
24.03.22 17:27
iris Administrator
|
Re: Tierabwehrgeräte/ Armbrust/ Messer - was ist auf Madeira legal bzw. führungsfähig?
Leider sind die Antworter zu schnell gewesen…
Hallo Micha69 ,
du bekommst ja gerade mit, dass wir dein(e) Anliegen nicht ganz nachvollziehen können. Bisher haben wir von niemand gehört, dass eine Bewaffnung notwendig wäre. Selbst wenn man sie „nur zum Selbstschutz“ verwenden möchte. Madeira ist bezüglich Kriminalität ein recht friedliches Pflaster. Genaue Statistiken habe ich jetzt nicht zur Hand.
Man hätte sein Befremden natürlich etwas anders formulieren können! Aber... Bevor dieses Thema die Wellen hochschlagen lässt und zu Ärger führt: Wir werden diesen Thread schließen! Wenn sich jemand zum Antworten berufen fühlt und/oder dir eine Adresse nennen kann, kann er es dir per PN zukommen lassen.
Für die Admin Iris
|
|
|
- Thema geschlossen
- 24.03.22 17:27
von iris
|
1
|