Stornopauschale von 90 % unzulässig |
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23.04.15 12:32
Killwaas2nicht registriert
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Re: Stornopauschale von 90 % unzulässig
Hallo ,
es wäre schön, wenn es so kommen würde, wie es das LG Köln geurteilt hat. Der Haken an der Sache ist, wenn das Urteil beim LG ergangen ist, handelt es sich um ein erstinstanzliches Urteil. Da ist es zum einen fraglich, ob es in 2. Instanz beim OLG hält und zum anderen brauchen sich andere LGs nicht danach zu richten, was Köln urteilt. Ein Prozess in Berlin kann ganz anders ausgehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil Bestand haben wird. Das würde die gesamte Kalkulation der Touristikkonzerne auf den Kopf stellen und wäre zu schön, um wahr zu sein. Erst wenn der BGH ein solches Urteil fällt oder zumindest ein OLG kann man als Verbraucher damit was anfangen. Wir buchen meist die Flüge separat, weil deutlich günstiger. Das hat jedoch den Nachteil, dass man da nicht stornieren kann und nur Steuern und Gebühren zurückbekommt, wenn man nicht fliegen kann.
Liebe Grüße
Frank
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23.04.15 18:21
iris Administrator
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Re: Stornopauschale von 90 % unzulässig
Hi, ich sehe die Sache (vielleicht zu kurzsichtig) ambivalent. Wenn diese Stornogebühren wirklich nicht mehr gelten, sehe ich die Gefahr, die Killwas angesprochen hat. Es kann insgesamt für alle teurer werden. Grundsätzlich hat man aber doch immer die Möglichkeit, eine eigene Reiserücktrittversicherung abzuschließen! Man muss ja nicht die bei den Flügen angebotenen Varianten nehmen, sondern sich auf dem "freien" Markt umsehen. Gerade für die Glücklichen unter uns, die mehrfach reisen dürfen sind z.B. reiseunabhängige Jahresversicherungen eine gute Alternative. Grüße iris
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23.04.15 21:22
Strelizia Madeira-Strelitzie
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Re: Stornopauschale von 90 % unzulässig
Hallo, zwar handelt es sich um einen Einzelfall und ich bin kein Reiseexperte, aber ich sehe Chancen für die Urlauber.
Ergänzend zu diesem Kölner Urteil müssen Reiseanbieter schon bei ihren Verträgen darauf achten, dass sie ggf. Steuern, Gebühren und andere ersparte Kosten zurück verlangen können, denn vertragliche Defizite dürften nicht zu Lasten der Kunden gehen.
Der Veranstalter trägt auch die Beweislast, welches die Regeleinhaltung betrifft. Weiterhin heißt es im Kölner Urteil vom 21. Januar 2015, dass der Reiseanbieter die Vorjahresstatistiken und ggf. auch seine Verträge offenlegen muss.
Jedenfalls hat DER Touristik nicht die notwendigen Nachweise geführt. Ferner wurde auch die unzureichende Differenzierung zwischen den verschiedenen Reisearten beanstandet.
Mein persönlicher Schlusspunkt ist, dass es Reiseanbietern erschwert werden soll, eine Reise doppelt zu verkaufen, nachdem eine Stornierung erfolgte.
In dem vorhergehenden Beitrag wurde auf die Reiserückrittsversicherung hingewiesen. Sicherlich ist man gut versichert, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, aber sie hilft nicht in jedem Fall (ich glaube kaum, dass die Reiseversicherung bei jeder Krankschreibung, z. B. Grippe, Depressionen, einspringt. Darüber könnte ich noch einiges schreiben, aber ich möchte nicht vom Thema ablenken).
Ich wage auch zu bezweifeln, so wie im vorhergehenden Beitrag angedeutet, dass sich die Preise erhöhen werden. Es handelt sich dabei um nichtgeprüfte Pauschalurteile. Wer den Reisemarkt bisher näher untersucht hat, wird festgestellt haben, dass sich die Preise sowohl erhöhen bzw. gesenkt werden können, denn Angebot und Nachfrage bestimmen die Preise. Auffällig sind derzeit schon Preiserhöhungen, z. B. Kanarische Inseln, währenddessen die Preise, z. B. für Ägypten keinen gravierenden Preissteigerungen unterliegen. Auf weitere Details soll an dieser Stelle verzichtet werden, da es nicht in das Madeira Forum passt.
Als Fazit möchte ich nochmals betonen, dass man Stornierungen mit 90 % oder gar 100 % nicht hinnehmen sollte und eine detaillierte Auflistung verlangen sollte, denn der Reiseanbieter muss belegen, in welcher Höhe exakt die Schäden angefallen sind.
Grüße Strelizia (Levada)
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24.04.15 10:45
Killwaas2nicht registriert
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Re: Stornopauschale von 90 % unzulässig
Hallo Strelizia,
Einspruch: Natürlich kannst du alles mögliche verlangen und darauf drängen, dass eine Auflistung vorgelegt wird. Das wird bestenfalls in Köln funktionieren, wo dieses Urteil ergangen ist. Und selbst da bezweifle ich, dass es klappt. Die Praxis sieht so aus, dass negativ ausgefallene erstinstanzliche Urteile nicht umgesetzt werden, sondern weiterprozessiert wird, bis das Ergebnis passt. Wenn du mit deinem Anliegen zu einem Reiseveranstalter in Frankfurt , Hannover etc. gehst, lacht der dich aus. Nur höchstrichterliche Urteile werden tatsächlich umgesetzt. Das ist mit den Urteilen, die Verbraucherzentralen gegen Banken wegen unzulässigen Gebühren immer wieder erwirken, nicht anders. Generell finde ich es nicht gut, wenn Halbwissen aus irgendwelchen Zeitschriften verbreitet wird, das mit der Realität nichts zu tun hat. Sorry, ist nicht böse gemeint. Mir ist schon klar, dass du uns mit hilfreichen News versorgen willst. Aber die sollten dann auch wasserdicht sein.
Liebe Grüße
Frank
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24.04.15 11:27
Gerhard Madeira-Cinerarie
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Re: Stornopauschale von 90 % unzulässig
guten morgen eine unhöfliche Antwort! lg Gerhard
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24.04.15 19:18
Strelizia Madeira-Strelitzie
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Re: Stornopauschale von 90 % unzulässig
Hallo,
ich möchte die Zeilen von Killwaas 2 nicht kommentieren, da ich das Wort Contenance kenne.
Ferner möchte ich juristische Kenntnisse von Killwaas 2 nicht anzweifeln, ob er mit seinem Statement Recht hat.
Ich gehöre „nur“ zu der Gruppe von Urlaubern, die sehr oft bei Pauschalanbietern buchen und weiß wie man seine Verbraucherrechte durchsetzen kann.
Bisher erzielte ich zwei gravierende Erfolge, die sich in den Hochglanzseiten der Kataloganbieter ausgewirkt haben. - Neckermann bot ein Hotel in Bulgarien an, in dem Taschenkontrollen durchgeführt wurden. Aber erst nach der Buchung erfuhr ich davon (Holidaycheck). Ich schrieb an Neckermann Reisen dass ich dagegen klagen werde und ich habe sofort 100 % des Reisepreises bekommen. Das Hotel führt Neckermann nicht mehr im Katalog. - Bei Dertour buchte ich ein 5,5 Sterne Hotel in Deutschland in der höchsten Kategorie des Reiseveranstalters, in der Annahme, dass ich das Zimmer auf dem Foto bekam. Aber das Foto stellte eine Suite dar, die von Dertour nicht verkauft wurde. Ich klagte und Dertour hat uns finanziell entschädigt. Außerdem hat Dertour sofort das Bild im Katalog zur nächsten Saison geändert.
Bei diesen Fällen handelt es sich nicht um „Halbwissen“ wie von Killwaas 2 gesagt wurde, denn meine Botschaft lautet: Als Fazit möchte ich nochmals betonen, dass man Stornierungen mit 90 % oder gar 100 % nicht hinnehmen sollte und eine detaillierte Auflistung verlangen sollte, denn der Reiseanbieter muss belegen, in welcher Höhe exakt die Schäden angefallen sind.
Es lohnt sich auf jeden Fall mit dem Reiseanbieter in Kontakt zu treten und für seine Rechte sich einzusetzen.
Grüße Strelizia (Levada)
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22.07.15 10:17
ninasannicht registriert
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Re: Stornopauschale von 90 % unzulässig
Strelizia: Hallo,
ich gehöre „nur“ zu der Gruppe von Urlaubern, die sehr oft bei Pauschalanbietern buchen und weiß wie man seine Verbraucherrechte durchsetzen kann.
Bei diesen Fällen handelt es sich nicht um „Halbwissen“ wie von Killwaas 2 gesagt wurde, denn meine Botschaft lautet: Als Fazit möchte ich nochmals betonen, dass man Stornierungen mit 90 % oder gar 100 % nicht hinnehmen sollte und eine detaillierte Auflistung verlangen sollte, denn der Reiseanbieter muss belegen, in welcher Höhe exakt die Schäden angefallen sind.
Es lohnt sich auf jeden Fall mit dem Reiseanbieter in Kontakt zu treten und für seine Rechte sich einzusetzen.
Grüße Strelizia (Levada)
So ist es! Man darf wirklich niemals einfach aufgeben. Ist wie mit der GEZ. Immer am Ball bleiben. Aber da gerade das schwierig ist, nicht nur in Stornofragen sondern auch bei Entschädigungen, Verspätungen, Ausfällen etc. Oftmals reagieren die Airlines/Reisebüros erst garnicht auf die Briefe in denen man erklärt was Sache ist und dass man Entschädigung möchte oder machen lächerliche "Besänftigungsangebote". Hatte solche Probleme mal mit Condor. Der Flug war verspätet, der Anschlussflug konnte nicht erreicht werden, der nächste flog erst 11 Stunden später. Wir mussten was zum Essen kaufen, Hotels bezahlen, die Zeit vertreiben, ich hätte eigentlich arbeiten müssen, usw. Da ist schon einiges an Kohle zusammengekommen. Hab dann nach 2 unbeantworteten Briefen zur Sache, den Fall an https://www.refund.me/de/fluggesellschaf...lugverspaetung/ weitergegeben, weil ich mir erhoffte dadurch mehr Durchsetzungsvermögen gegenüber Condor zu erwirken. Und siehe da. Der erste Brief von denen wurde gleich beantwortet, mit Ablehnung des ganzen, der zweite Brief hatte ein Entschädigungsangebot dabei. Hab also ca. 375€ Euro wiederbekommen, von einem Schaden von ca. 450€ geschätzt. Wahrscheinlich hat das Anwaltsdeutsch gereicht für Condor um Angst zu bekommen und doch lieber zu zahlen, wer weiß. Die Provision für die Forderung wars mir wert, den blöden Affen da im Kundenservice ein Schnippchen zu schlagen, nachdem sie mich zuerst einfach ignoriert haben. Wäre es um höhere Beträge gegangen hätte ich allerdings mein Anwalt eingeschalten, sowie auch für alle Arten von Problemen mit Reisebüros im Kontext teurerer Reisen. Ich überlege auch mir eine Reiserechtsschutzversicherung zu zu legen. Könnte hilfreich sein, bei eventuellem Flugausfall o.ä. in der Zukunft
Liebe Grüße
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