05.06.18 09:58
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Novellierung des Pauschalreiserechtes ab 1.Juli 2018
Hallöchen, per Mail hab ich vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. 'ne Mail zur Neufassung des Pauschalreiserechtes ab 1.Juli 2018 bekommen,
hier mal der Wortlaut mit Link dazu: ***************************************************************************************************************************
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Juli 2018 ist es soweit. Dann tritt das neue Pauschalreiserecht in Kraft. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat dazu eine kostenlose Broschüre veröffentlicht.
Anbei erhalten Sie die Pressemitteilung. Über eine Veröffentlichung der PM, einem Hinweis auf unsere Broschüre oder über eine Verlinkung würden wir uns sehr freuen. https://www.evz.de/fileadmin/user_upload...opa__2018_.pdf
Auf Pauschalreise durch Europa Neue kostenlose Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
Kakerlaken im Zimmer? Baustelle statt Pool? Zug zum Flug verspätet? Dank der EU haben Sie Rechte, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Diese ändern sich zum 1. Juli 2018. Dann gelten europaweit einheitliche Vorschriften. Was sich ändert und wie Sie zu Ihrem Recht kommen, erklärt die neue, kostenlose Broschüre „Auf Pauschalreise durch Europa – Ihre Rechte kurz und knapp“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Was gilt für Buchungen ab dem 1. Juli 2018? • Reisende können sich nun auch beim Reisevermittler, z. B. dem Reisebüro, beschweren.
• Der Reisepreis darf bis 20 Tage vor Reisebeginn um 8 % erhöht werden. Aber nur, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und z. B. erhöhte Treibstoffkosten das erfordern. Im Gegenzug kann der Urlauber eine Preissenkung verlangen, falls die Preise fallen.
• Ferienhäuser, die beim Reiseveranstalter gebucht werden, fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Es gilt das Mietrecht des jeweiligen Landes.
• Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten, zählen als Pauschalreise.
• Besserer Schutz bei verbundenen Reiseleistungen: Sie gehen ins Reisebüro, wählen z. B. Flug und Hotel getrennt voneinander aus, erhalten jeweils eine Rechnung. Wenn Sie direkt ans Reisebüro bezahlen, sind Sie gegen dessen Insolvenz geschützt. Aber nicht gegen die der Airline oder des Hotels.
• Click-Through-Buchungen fallen unter das Pauschalreiserecht. Beispiel: Sie buchen über ein Buchungsportal eine Reiseleistung, z. B. den Flug, gelangen über einen Link auf die Seite eines anderen Anbieters. Hier buchen Sie innerhalb von 24 Stunden die nächste Leistung, z. B. das Hotel. Bei solchen Verträgen sind Sie sowohl gegen die Insolvenz des Buchungsportals, das in diesem Fall zum Reiseveranstalter wird, als auch der Airline und des Hotels geschützt.
*************************************************************************************************************************** *tschaui*
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